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13. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG). Gerichtsstand für evtl. Streitigkeiten ist Bremen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht wirksam oder gar nichtig sein, berührt dieses die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem mit ihr angestrebten wirtschaftlichen und technischen Sinn und Zweck am nächsten kommt.